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25.06.2020

Nutzen der ein­ge­schränkten Revision

Die eingeschränkte Revision ist eine auf die Schweizer KMU-Landschaft ausgerichtete Form der Jahresabschlussprüfung. Sie ermöglicht Transparenz und Glaubwürdigkeit der Finanzberichterstattung unter Berücksichtigung der Anforderungen Kleiner und Mittelgrosser Unternehmen.

 

Take-Outs

  1. KMU unterhalb der Schwellenwerte CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz und 250 Mitarbeitende – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresrechnung einer eingeschränkten Revision zu unterziehen. Kleinstunternehmen bis zehn Mitarbeitende haben die Möglichkeit auf eine Revision zu verzichten.
  2. Bei einer eingeschränkten Revision nutzt der Abschlussprüfer ein klar umrissenes, aber begrenztes Prüfungsinstrumentarium (namentlich Befragungen und analytische Verprobungen), um wesentliche Fehler in der Jahresrechnung zu identifizieren.
  3. In Folge dieses begrenzten Prüfungsinstrumentariums, welches der Gesetzgeber so definiert hat, kann der Abschlussprüfer keine Gewähr übernehmen, dass die Jahresrechnung absolut fehlerfrei ist.
  4. Zudem ist die eingeschränkte Revision weder eine forensische noch ein Compliance-Audit. Das Risiko von betrügerischen Handlungen und sonstigen Gesetzesverstössen wird im Rahmen der eingeschränkten Revision genauso wenig berücksichtigt wie das interne Kontrollsystem (IKS).
  5. Dennoch kann der Abschlussprüfer mit gewisser Sicherheit ausschliessen, dass die Jahresrechnung fehlerbehaftet ist. Damit erhöht die eingeschränkte Revision die Glaubwürdigkeit und Transparenz der Berichterstattung und verschafft dem Unternehmen Sicherheit, bevor die Jahresrechnung den Aktionären und den Steuerbehörden vorgelegt wird.
  6. Durch eine eingeschränkte Revision werden zudem Bilanzierungs- und Bewertungsentscheide von externer Stelle kritisch hinterfragt. Es ergibt sich eine positive Signalwirkung gegenüber Kreditgebern und Investoren.
  7. Die Existenz einer Revisionsstelle reduziert das Konkursrisiko, indem sie die Qualität der finanziellen Führung im Unternehmen stärkt.

 

Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung als wichtiges (öffentliches) Gut

Die Finanzberichterstattung ist ein wesentliches Instrument der Unternehmensführung und -kommunikation. Im Segment der Publikumsgesellschaften und bei Organisationen von öffentlichem Interesse soll die Jahres- oder Konzernrechnung den Anspruchsgruppen einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben. Bei kleineren Organisationen und namentlich KMU existieren weniger externe Anspruchsgruppen. Aber auch hier ist eine verlässliche und glaubwürdige Finanzberichterstattung unerlässlich, sei es als Basis für Gewinnausschüttungen oder als zwingende Grundlage der Gewinnbesteuerung.

Allgemeine Revisionspflicht als Instrument, um eine verlässliche Finanzberichterstattung sicherzustellen

Um die Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit der Finanzberichterstattung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber eine allgemeine Revisionspflicht statuiert.

Dabei hat der Gesetzgeber Augenmass bewiesen und die Revisionspflicht abgestuft. Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen, Publikumsgesellschaften und Konzerne müssen ihre Jahres- bzw. Konzernrechnung einer ordentlichen Revision unterziehen.

KMU hingegen können eine eingeschränkte Revision wählen. Kleinstunternehmen können sogar gänzlich auf eine Revision ihrer Jahresrechnung verzichten. Im Endresultat erfolgt daher gegenwärtig bei nur etwa 20 Prozent der Unternehmen in der Schweiz eine Abschlussprüfung.

Eingeschränkte Revision – eine Schweizer KMU-Lösung

KMU haben weniger externe Anspruchsgruppen. Aber auch hier entfaltet eine Revision grossen Nutzen. Zum einen bietet die revidierte Jahresrechnung den Aktionären eine fundierte Entscheidungsgrundlage für u.a. ihren Dividendenbeschluss, zum anderen ermöglicht eine revidierte Jahresrechnung eine verlässliche Steuerbemessung und liegt damit auch im öffentlichen Interesse. Die eingeschränkte Revision liegt auch bereits darum im öffentlichen Interesse, da Studien zeigen, dass Unternehmen, die ihre Jahresrechnung im Rahmen einer eingeschränkten Revision prüfen lassen, ein geringeres Konkurs- und Bonitätsrisiko aufweisen. Die Existenz einer Revisionsstelle erhöht also die Qualität der finanziellen Führung im Unternehmen. Geringere Konkursquoten schützen Gläubiger, Sozialversicherungen sowie die Wirtschaft als Ganzes.

Mit der Schweizer Lösung einer eingeschränkten Revision nutzt der Abschlussprüfer ein klar umrissenes, aber begrenztes Prüfungsinstrumentarium (namentlich bestehend aus Befragungen und analytische Verprobungen), um wesentliche Fehler in der Jahresrechnung zu identifizieren. In Folge dieses begrenzten Prüfungsinstrumentariums, welches der Gesetzgeber so definiert hat, kann der Abschlussprüfer keine Gewähr übernehmen, dass die Jahresrechnung absolut fehlerfrei ist.

Zudem ist die eingeschränkte Revision weder eine forensische noch ein Compliance-Audit. Das Risiko von betrügerischen Handlungen und sonstigen Gesetzesverstössen wird im Rahmen der eingeschränkten Revision genauso wenig berücksichtigt wie das interne Kontrollsystem.

Dennoch kann der Abschlussprüfer mit gewisser Sicherheit ausschliessen, dass die Jahresrechnung fehlerbehaftet ist. Damit erhöht die eingeschränkte Revision die Glaubwürdigkeit und Transparenz der Berichterstattung und verschafft dem Unternehmen Sicherheit, bevor die Jahresrechnung den Aktionären und den Steuerbehörden vorgelegt wird. Es ergibt sich eine positive Signalwirkung gegenüber Kreditgebern und Investoren. Aus Sicht der Unternehmensführung eines KMU ergibt sich der Nutzen der eingeschränkten Revision zudem daraus, dass eine externe Stelle die getroffenen Bilanzierungs- und Bewertungsentscheide kritisch hinterfragt und damit die Unternehmensführung dazu anregt, sich dezidierter mit der eigenen Unternehmenssituation und Unternehmensentwicklung auseinander zu setzen.

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