Die Wirtschaftsprüfung ist ein unverzichtbares Instrument zur Minderung von Informationsasymmetrien, namentlich zwischen Verwaltungs- und Leitungsorganen eines Unternehmens und deren internen und externen Anspruchsgruppen. Die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers im Kontext von finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung, Corporate Governance, Compliance und Risikomanagement ist anspruchsvoll und erfordert multidisziplinäre Kompetenzen. Heute und in Zukunft sind dies insbesondere auch Kompetenzen, die in der Beratung vorhanden sind, womit multidisziplinäre Prüfungs- und Beratungsgesellschaften eine hohe Dienstleistungsqualität in allen Facetten bieten können.
Take-Outs
- Damit Wirtschaftsprüfer betriebswirtschaftliche Sachverhalte adäquat prüfen können, benötigen sie umfassende Kenntnisse von Unternehmen, Strategien, Prozessen, Marktumfeld und vielem mehr.
- Dieses Wissen generiert der Wirtschaftsprüfer zunächst aus seiner Prüfungspraxis, darüber hinaus aber auch aus der Betreuung von Beratungsmandaten.
- Daneben geben Beratungskompetenz sowie neue Beratungsinhalte und -methoden einerseits Impulse für die Weiterentwicklung der Prüfungsdienstleistungen und andererseits Unterstützung bei prüfungsmandatsbezogenen Fragestellungen.
- Der moderne Wirtschaftsprüfer nimmt immer häufiger die Rolle eines betriebswirtschaftlichen Sachverständigen im Unternehmen ein; er ist Ansprechpartner für die Unternehmensleitung in verschiedenen unternehmerischen Fragestellungen und wichtige Vertrauensperson mit einer externen und objektiven Perspektive.
- Robuste Unabhängigkeitsvorgaben sorgen dafür, dass zwischen Prüfung und Beratung keine Interessenkonflikte entstehen. Offenlegungs- und Meldevorschriften sorgen für Klarheit und Transparenz.
Multidisziplinarität: Audit-, Assurance- und Advisory-Kompetenz
Mit der Prüfung, Untersuchung und Verifizierung von Informationen, Prozessen und vielfältigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten schafft der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sowohl für Unternehmen, die öffentliche Hand und auch für die Gesellschaft als Ganzes Mehrwert.
Für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Sektor stellt der Wirtschaftsprüfer mit seinen Dienstleistungen eine robuste Vertrauensbasis her – gegenüber Investoren, Kreditgebern, Kunden und Mandanten, Steuerbehörden, Sozialversicherungen und weiteren gesellschaftlichen Interessengruppen.
Insoweit arbeitet der Wirtschaftsprüfer am Vertrauensfundament von Unternehmen, Wirtschaftssystemen und Aufsichtsbehörden. Dieses Fundament sorgt dafür, dass sich Märkte entwickeln können, Investitionen getätigt werden und die Wirtschaft als Ganzes prosperieren kann.
Neben der Jahresabschlussprüfung (Audit) als wichtigster Vertrauensdienstleistung hat der Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit der lauter werdenden Forderung nach gesellschaftlicher Verantwortung der Unternehmen, der zunehmenden Verrechtlichung und Regulierung des Wirtschaftsgeschehens sowie den Risiken der Digitalisierung weitere verantwortungsvolle Aufgabenstellungen («Assurance»-Dienstleistungen). Zu nennen sind hier so unterschiedliche Themenfelder wie Compliance, Betrugs- und Korruptionsprävention, Governance, IT-Sicherheit oder Nachhaltigkeit. In allen diesen Feldern kann der Wirtschaftsprüfer mit seiner Expertise und aufgrund seiner externen und unabhängigen Perspektive mit seinen Assurance-Dienstleistungen Vertrauen schaffen.
Ihre umfassenden Branchen- und Fachkenntnisse befähigen die Berufsangehörigen zudem ihre Mandanten über den gesamten Unternehmenslebenszyklus hinweg als Sparringpartner bzw. als Experten in Wirtschaftsfragen – stets objektiv und mit angemessener kritischer Distanz – in betriebswirtschaftlicher, steuerlicher oder planerisch-strategischer Hinsicht zu beraten (Advisory). Dies kann beispielsweise die Rolle eines Sanierungsberaters oder die Unterstützung in Unternehmenstransaktionen (etwa in Form der Unternehmensbewertung) sein.
Die im Rahmen dieser Beratung geschärften Kompetenzen und gesammelten Erfahrungen ermöglichen dem Wirtschaftsprüfer wiederum, seine Prüfungsmandate noch zielgerichteter und risikoorientierter auszuüben.
Wie vereinbar sind Prüfung und Beratung aus einer Hand?
Märkte und Unternehmen entwickeln sich dynamischer denn je. Das erhöht die Komplexität von Abschlussprüfungen, wie auch von weiteren Assurance-Leistungen und stellt hohe Anforderungen an die Prüfungs- und Beratungskompetenzen. Die Branche – insbesondere die grossen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften – reagiert mit Kompetenzvielfalt und spezialisierten Teams auf diesen Trend.
Aus wirtschaftlichen Überlegungen wünschen sich die Unternehmen, dass sie für verschiedene Bedürfnisse auf denselben multidisziplinären Anbieter zurückgreifen dürfen. Das ist sinnvoll und möglich und ganz klar geregelt. Der Berufsstand ist mit restriktiven gesetzlichen Zulassungsbedingungen und eindeutigen Anforderungen an die Unabhängigkeit stark reguliert. Ausserdem hat sich die Branche strenge Standes- und Berufsregeln auferlegt, die vom Wirtschaftsprüfer verlangen, dass er bei der Ausübung seiner Tätigkeit jede Bindung und Handlung vermeidet, die die berufliche Entscheidungsfreiheit und Unbefangenheit gefährden könnten.
Solange der Wirtschaftsprüfer im Rahmen von Beratungsmandaten keine Sachverhalte gestaltet, die dieser später im Rahmen eines Prüfungsmandats – jetzt aus der Prüferoptik – beurteilen müsste, schliessen sich Prüfung und Beratung per se nicht aus. Zudem: Um Interessenkonflikte zu vermeiden, bedarf die Annahme eines Beratungsmandats durch den Wirtschaftsprüfer sowohl beim Kunden- wie beim Prüfungsunternehmen einer expliziten Genehmigung durch Verwaltungsrat und Compliance-Abteilung des Prüfungsunternehmens.
Nur im KMU-Segment ist es – bei klarer personeller und organisatorischer Trennung in der Prüfungsgesellschaft – möglich, Prüfungs- und Beratungsleistungen bei einem Mandanten zum selben Sachverhalt anzubieten. Diese Regelung hat der Gesetzgeber explizit gewählt, um den für die Schweizer Wirtschaft so wichtigen KMU zu ermöglichen, ihren Wirtschaftsprüfer als Sparringpartner für Wirtschaftsfragen einsetzen zu können.
Die Kompatibilität von Prüfung und Beratung in verschiedenen Prüfungssegmenten sowie die bestehenden Schutzvorkehrungen sind in nachstehender Abbildung dargestellt.